Allgemeine Verkaufsbedingungen (Apollo Fire Detectors Ltd.)

Alle Kaufverträge der Gesellschaft unterliegen diesen Bedingungen.

„Der Kunde" ist die auf der Rückseite dieser Bedingungen aufgeführte Person, Firma oder Gesellschaft. 

„Die Waren" sind die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens, deren Einzelheiten auf der Rückseite dieser Bedingungen aufgeführt sind. 

1.1 INFORMATIONEN ÜBER WAREN Jegliche Beschreibung, Spezifikation oder Zeichnung, die von der Gesellschaft in Bezug auf die Waren veröffentlicht wird, ist nicht Bestandteil eines Kaufvertrags der Gesellschaft. 

1.2 Der Kunde hat sich bei der Beurteilung, ob die Waren für einen bestimmten Zweck, für den er sie kauft, angemessen geeignet sind, nicht auf die Fähigkeiten oder das Urteil des Unternehmens verlassen. 

2.1 BESTELLUNGEN Keine Bestellung ist für die Gesellschaft bindend, bis sie von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich angenommen wurde. 

2.2 Ein erteilter Auftrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft storniert oder geändert werden. 

3.1 VERTRAG Die Gesellschaft verkauft und der Kunde kauft die Waren in Übereinstimmung mit der schriftlichen Bestellung des Kunden, die von der Gesellschaft schriftlich angenommen wurde („die Bestellung") und mit diesen Bedingungen (zusammen „der Vertrag"). 

3.2 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in Bezug auf ihren Gegenstand. 

3.3 Der Vertrag wird unter keinen Umständen durch frühere Geschäfte mit der Gesellschaft beeinflusst oder als davon betroffen angesehen, und alle früheren von der Gesellschaft herausgegebenen Bedingungen werden ersetzt. 

3.4 Wenn die Auftragsannahme zu Bedingungen erfolgt, die von den in diesen Bedingungen festgelegten abweichen, haben diese Bedingungen Vorrang, ansonsten gelten diese Bedingungen als Vertragsbestandteil. 

4.1 PREIS Der für die Waren zu zahlende Preis ist der in der Bestellung angegebene Preis, vorausgesetzt, dass die Gesellschaft jederzeit vor der Lieferung den Preis ohne Vorankündigung erhöhen kann. 

4.2 Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer und der Kunde zahlt die Mehrwertsteuer auf den Preis in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe sowie alle anderen Steuern, Zölle oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallen. 

5.1 Die Zahlung des Preises erfolgt in Pfund Sterling im Büro der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.  Alle Zahlungen sind in voller Höhe ohne Abzug von Aufrechnungs- oder Gegenansprüchen zu leisten. 

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von Zeit zu Zeit Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank PLC für alle ausstehenden Beträge ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung bis zum Zahlungseingang zu verlangen. 

5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Vertrag als vom Kunden abgelehnt zu behandeln. 

6.1 LIEFERUNG Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen auf Verlangen jederzeit alle Informationen oder Anweisungen, die es für die Lieferung der Waren benötigt, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 

6.2 Normale Lieferfristen gelten ab Werk, der Versand ab Werk des Unternehmens (soweit zutreffend) gilt als an den Kunden geliefert, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. 

6.3 Bestätigte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Gutschrift zum vorgeschlagenen Liefertermin. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn wir nicht liefern können, weil Ihr verfügbares Kreditlimit überschritten wurde.  

6.4 Wenn der Vertrag vorsieht, dass die Lieferung in der Verantwortung des Unternehmens liegt: 

    6.4.1 Jede von der Gesellschaft angegebene Lieferzeit ist nur eine Schätzung und keine wesentliche Vertragsbedingung. 
    6.4.2 Die Gesellschaft liefert die Waren an die vereinbarte Lieferadresse.  Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware an der Lieferadresse eintrifft (vor der Entladung). 
    6.4.3 Die Gesellschaft haftet nicht für Beschädigung, Verschlechterung oder teilweisen Verlust der Waren während des Transports, wenn die Angelegenheit bei einer angemessenen Prüfung bei der Lieferung hätte festgestellt werden müssen, es sei denn, die Gesellschaft erhält innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Mitteilung vom Kunden. 
    6.4.4 Wenn die Gesellschaft eine Teillieferung der Waren vorgenommen hat, wird unter keinen Umständen vereinbart, auf ein Zurückbehaltungsrecht an den übrigen Waren zu verzichten oder den Besitz der gesamten Waren aufzugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

6.5 Wenn der Kunde eine der Waren abgelehnt oder eine Beschädigung oder Verschlechterung unter dieser Bedingung 6 gemeldet hat, muss der Kunde, wenn er von der Firma dazu aufgefordert wird, die Waren innerhalb von 7 Tagen nach dieser Aufforderung an die Firma zurücksenden. 

7. RISIKO Mit der Lieferung der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. 

8.1 TITEL - RETENTION VON TITELKLAUSELN Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs bleibt das Eigentum und das Eigentum an den Waren bei der Gesellschaft und geht nicht auf den Kunden über, bis die Gesellschaft den vollen Preis für (a) alle Waren, die Gegenstand dieses Vertrages sind, und (b) alle anderen Waren, die von der Gesellschaft an den Kunden im Rahmen irgendeines Vertrages geliefert werden, erhalten hat. Die Zahlung des vollen Preises umfasst, ohne Einschränkung, die Höhe der Zinsen oder anderer Beträge, die im Rahmen dieses und aller anderen Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden zu zahlen sind. 

8.2 Während der Zeit, in der das Eigentum an den Waren im Unternehmen verbleibt, hat der Kunde die Waren getrennt von allen anderen Waren so zu lagern, dass er jederzeit klar erkennen kann, dass das Eigentum im Unternehmen verbleibt.  Den Vertretern des Unternehmens ist es zu jeder angemessenen Zeit gestattet, Grundstücke oder Gebäude zu betreten, auf oder in denen sich die Waren befinden, um die Art und Weise, in der die Waren aufbewahrt werden, zu überprüfen. 

8.3 Während der Zeit, in der das Eigentum an den Waren im Unternehmen verbleibt, hat der Kunde, der im Besitz der Waren ist, die Waren als Verwahrer des Unternehmens zu halten und ist befugt, mit den Waren im normalen Geschäftsverkehr umzugehen. 

8.4 Wenn der Kunde eine der Waren verkauft, hat er den gesamten Verkaufserlös als Treuhänder für die Gesellschaft zu verwahren und (bis zur Zahlung des Erlöses an die Gesellschaft) auf ein separates Bankkonto zu überweisen und gemäß der Anweisungen der Gesellschaft anzulegen. 

9.1 GEISTIGES EIGENTUM Alle wie auch immer gearteten Patent-, Design-, Marken-, Dienstleistungsmarken-, Urheber- und sonstigen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft an den Waren, ihren Bestandteilen, ihrer Verpackung oder anderen Materialien, die mit den Waren geliefert werden, bleiben das absolute Eigentum des Unternehmens und stehen ihm zu. 

9.2 Der Kunde hat die Gesellschaft von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben freizustellen, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verletzung von Patenten, Designs, Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechten oder anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten anderer Personen im Zusammenhang mit der Nutzung oder Anwendung der Waren durch die Gesellschaft oder dem Besitz von Material oder Informationen oder Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Waren entstehen. 

10.1 GEWÄHRLEISTUNG Die Firma garantiert, dass die Waren bei Lieferung nur den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Spezifikationen der Firma entsprechen. 

10.2 Sofern der Kunde dem Unternehmen innerhalb von 10 Jahren (bei Kohlenmonoxiddetektoren innerhalb von 5 Jahren ab Herstellungsdatum) einen Mangel an der Ware anzeigt, wird das Unternehmen diesen Mangel beheben oder die Ware (nach Ermessen des Unternehmens) ersetzen, sofern der Kunde dem Zugriff der Mitarbeiter oder Subunternehmer des Unternehmens auf die Ware zustimmt oder die Zustimmung zur Durchführung der Arbeiten gemäß dieser Klausel einholt.  Diese Verpflichtung ist gegeben und wird vom Kunden anstelle eines anderen Rechtsbehelfs akzeptiert. 

10.3 Die Gesellschaft haftet nicht nach Ziffer 10.2, wenn:
    10.3.1 Der Kunde die Ware nach Ankündigung gemäß Ziffer 10.2 weiter verwendet;
    10.3.2 Der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens bezüglich der Installation, Verwendung, Wartung oder Reinigung der Waren oder (wenn es keine gibt) der guten Handelspraxis nicht befolgt hat;
    10.3.3 Der Kunde die Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens ändert oder repariert;
    10.3.4 Der Mangel durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anomale Lager- oder Arbeitsbedingungen entsteht.  Beispielsweise ist der Kunde für den Austausch von Teilen mit begrenzter Lebensdauer, wie z.B. Batterien und Gummidichtungen, verantwortlich;
10.3.5 Der Defekt durch Strom- oder Netzausfall entsteht; 

10.4 Jede vom Kunden gemäß Ziffer 10.2 geltend gemachte Mängelrüge muss der Gesellschaft innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. 

10.5 Der Vorteil der Gewährleistung nach Ziffer 10.2 ist nicht übertragbar. 

11.1 HAFTUNG Die stillschweigenden Bedingungen des Warenverkaufs 1979 sind im Hinblick auf den Handel des Kunden, mit Ausnahme der stillschweigenden Bedingungen über das Eigentum, ausgeschlossen. 

11.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für Mängel an den Waren, die durch die Herstellung der Waren in Übereinstimmung mit den vom Kunden gelieferten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen oder Anweisungen verursacht wurden.  Der Kunde hat die Gesellschaft von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem solchen Mangel entstehen.
PP2102/2013/Ausgabe 13 

11.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Gesellschaft in keinem Fall haftbar für spezielle, indirekte oder Folgeschäden, Schäden, Kosten oder Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit und entgangenen Gewinn oder Einnahmen entstehen. 

11.4 Die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Klagegründe, die sich jederzeit im Zusammenhang mit den Waren, dem Vertrag oder seinem sonstigen Gegenstand ergeben, darf 125 % des Preises der mangelhaften Waren nicht übersteigen, wobei der Betrag, dem der Kunde zustimmt, angemessen ist. 

11.5 Diese Bedingungen dürfen keine Haftung oder ein Recht oder Rechtsmittel in Bezug auf eine solche Haftung, deren Ausschluss, Einschränkung oder Beschränkung derzeit gesetzlich verboten ist, ausschließen, einschränken oder begrenzen. 

11.6 Alle Ausschlüsse, Beschränkungen und Einschränkungen der Haftung des Unternehmens in diesen Bedingungen sind getrennt und trennbar von jeder anderen solchen Ausschließung, Einschränkung oder Beschränkung.  Stellt ein Gericht oder eine zuständige Gerichtsbarkeit fest, dass solche Ausschlüsse, Beschränkungen und Einschränkungen in irgendeinem Umfang nicht durchsetzbar sind, bleiben die Ausschlüsse, Beschränkungen und Einschränkungen in vollem Umfang in Kraft und Wirkung. 

12.1 BENUTZUNG UND SICHERHEIT Die Waren sind nur für den Gebrauch in Übereinstimmung mit den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Unternehmens in Bezug auf die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung bestimmt.  Das Unternehmen warnt davor, dass die Verwendung, Reparatur oder Anpassung der Waren auf andere Weise zu Schäden an den Waren oder anderen Gegenständen führen und/oder die Sicherheit der Waren beeinträchtigen kann. 

12.2 Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung dafür, dass die Waren nicht gegen das Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen, und der Kunde akzeptiert die Waren nach dieser Vereinbarung und verpflichtet sich, keine Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend zu machen und die Gesellschaft in Bezug auf eine angebliche oder tatsächliche Verletzung solcher Rechte Dritter schadlos zu halten. 

12.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen haftet die Gesellschaft nicht für Verluste oder Schäden, die ganz oder teilweise durch den Einbau von Teilen, Zubehör oder Ausrüstungsgegenständen verursacht wurden, die nicht von dem Unternehmen hergestellt oder genehmigt wurden, sowie durch Missbrauch der Waren oder Nichtbeachtung der von dem Unternehmen gelieferten Betriebs- oder Wartungsanweisungen.  Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft von jeglichen Ansprüchen in Bezug auf solche Verluste oder Schäden freizustellen und sie schadlos zu halten. 

13.1 ZUM WEITERVERKAUF ERWORBENE WAREN Bei Waren, die vom Kunden zum Weiterverkauf erworben werden, darf der Kunde ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine eigenen Warenzeichen oder sonstige Kennzeichen auf den Waren oder deren Verpackung anbringen. 

13.2 In Bezug auf Waren, die vom Kunden zum Weiterverkauf gekauft werden, darf der Kunde die Waren nicht verändern oder beeinträchtigen und muss alle geltenden gesetzlichen und sonstigen Anforderungen und Normen sowie die Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf die Lagerung, Handhabung und Sicherheit der Waren einhalten.  Der Kunde hat die Gesellschaft von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, die der Gesellschaft aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden entstehen. 

14.1 STANDARD UND KÜNDIGUNG Wenn eines der in Ziffer 14.2 genannten Ereignisse eintritt, werden alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar und die Gesellschaft ist jederzeit danach berechtigt, den Vertrag und jeden anderen Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden durch Mitteilung zu kündigen und/oder weitere Lieferungen von Waren, die Gegenstand eines oder aller dieser Verträge sind, auszusetzen. 

14.2 Die in Ziffer 14.1 genannten Ereignisse sind:
    14.2.1 Der Kunde gerät in Verzug gerät oder begeht eine Vertragsverletzung;
    14.2.2 Jegliche Pfändung oder Zwangsvollstreckung des Eigentums oder Vermögens des Kunden erhoben;
    14.2.3 Der Kunde bietet eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern, einen Beschluss oder einen Antrag auf Auflösung an oder legt diese vor oder es wird ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsauftrags in Bezug auf den Kunden oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt oder ein Konkursverwalter oder Verwalter des Unternehmens, des Vermögens oder eines Teils des Vermögens des Kunden bestellt; oder
    14.2.4 Der Kunde stellt kein Akkreditiv, Wechsel oder andere von der Gesellschaft verlangte Sicherheiten zur Verfügung. 

15. HÖHERE GEWALT Sollte das Unternehmen aufgrund von Streik, Aussperrung oder Handelsstreitigkeiten, Handlungen der nationalen oder lokalen Regierung oder anderer Behörden, höherer Gewalt, Sturm, Unwetter, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Unfall, Diebstahl oder Unruhen, Aufruhr oder Krieg oder aus irgendeinem anderen Grund, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegt,  an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert oder behindert werden, kann der Vertrag von dem Unternehmen ohne Vorankündigung ausgesetzt und/oder gekündigt werden (unabhängig davon, ob er ausgesetzt wurde oder nicht), und das Unternehmen übernimmt keine Haftung in Bezug auf ein Versagen, das durch eine solche Verhinderung, Behinderung oder Verzögerung oder eine solche Verzögerung, Aussetzung oder Kündigung verursacht wurde. 

16.1 BESTECHUNGSBEKÄMPFUNGSKLAUSEL Der Kunde wird:
    16.1.1 Alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Sanktionen in Bezug auf Bestechung und Korruptionsbekämpfung einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:   
        16.1.1.a Lokale und nationale Gesetze in den Gebieten, in denen er tätig ist.     
        16.1.1.b Der UK Bribery Act 2010 (Antikorruptionsgesetz des Vereinigten Königreichs).     
        16.1.1.c Der US Foreign Corrupt Practices Act von 1977.     
        16.1.1.d Die UN-Konvention gegen Korruption. 
    16.1.2 Den Verhaltenskodex der Halma p.l.c. Gruppe in Bezug auf Bestechung und Korruption, der auf der Website von Halma (www.halma.com) zu finden ist einhalten.  
    16.1.3 Eigene Richtlinien und Verfahren haben, um die Einhaltung dieser Klausel sicherzustellen. 
    16.1.4 Sicherstellen, dass alle Parteien, mit denen er in Verbindung steht oder die Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbringen (einschließlich Subunternehmer, Vertreter, Berater und andere Vermittler) die Anforderungen dieser Klausel kennen und einhalten. 
    16.1.5 Vollständige und genaue Aufzeichnungen über alle Transaktionen und Zahlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag wahren und der Gesellschaft auf angemessene Anfrage Einzelheiten dieser Transaktionen und Zahlungen mitteilen.  
    16.1.6 Der Gesellschaft auf begründeten Antrag schriftlich bestätigen, dass sie die Anforderungen dieser Klausel erfüllt hat, und gestattet der Gesellschaft, diese Einhaltung durch eine Prüfung ihrer Aufzeichnungen zu überprüfen.  
    16.1.7 Die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn ein Verstoß gegen diese Klausel durch einen ihrer Mitarbeiter, Subunternehmer, Agenten, Berater oder andere Vermittler vermutet oder festgestellt wird, und detaillierte Informationen über den Verstoß bereitzustellen. 

16.2 Der Kunde wird die Gesellschaft von allen Kosten, Aufwendungen und Verlusten freistellen und schadlos halten, die der Gesellschaft infolge der Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus dieser Klausel durch den Kunden entstehen. Diese Freistellung gilt nicht für Geldbußen, die der Gesellschaft aufgrund ihrer strafrechtlichen Haftung auferlegt werden. 

16.3 Wenn der Kunde gegen diese Klausel verstößt, hat die Gesellschaft das Recht, diesen Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und haftet dem Kunden gegenüber in keiner Weise für eine solche Kündigung auf Schadensersatz oder eine andere Form der Entschädigung. 

17.1 ALLGEMEINES Jedes der Rechte und Rechtsmittel, die der Gesellschaft durch diese Bedingungen übertragen werden, gilt zusätzlich und unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel, die der Gesellschaft im Rahmen dieser Bedingungen oder anderweitig zustehen, insbesondere des Rechts auf Zahlung aller fälligen oder fällig werdenden Beträge in Bezug auf die Waren. 

17.2 Kein Versäumnis der Gesellschaft, ihre Rechte aus dem Vertrag durchzusetzen, oder eine Verzögerung bei der Durchsetzung solcher Rechte durch die Gesellschaft, unabhängig davon, ob sie Kenntnis von einer Verletzung des Kunden hat oder nicht, stellt einen Verzicht darauf dar. 

17.3 Sollte eine dieser Bedingungen nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt und bleiben in vollem Umfang in Kraft. 

17.4 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist die Zeit nicht wesentlich für den Vertrag. 

17.5 Der Vertrag ist für den Kunden persönlich bestimmt und der Kunde darf keine seiner Rechte aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft abtreten. 

17.6 Jede Kündigung im Rahmen des Vertrages muss schriftlich oder fernschriftlich, per Telefax oder per Kabel bestätigt werden. 

17.7 Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung der Gesetzgebung ist als Bezugnahme auf diese Bestimmung in der jeweils gültigen Fassung zu verstehen. Wörter im Singular stehen auch für die Mehrzahl und umgekehrt.  Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. 

17.8 Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem englischen Recht und der Kunde unterwirft sich in Bezug auf alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag auftreten können, der Gerichtsbarkeit des Supreme Court of Justice in England. 

17.9 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in Bezug auf ihren Gegenstand. 

18.0 Die Gesellschaft ist ein registrierter Hersteller gemäß den britischen WEEE-Richtlinien WEE/HE0048TZ. Mit dem Verkauf aller Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) verpflichtet sich der Kunde, die finanziellen Verpflichtungen zur Entfernung, Sammlung, Verwertung und Wiederverwertung des EEE zu übernehmen, sobald es zu Abfall und ersetzten Elektro- und Elektronikgeräten wird.